Stundungsgesuch

Ist es Ihnen nicht möglich, die von uns in Rechnung gestellten Gemeindesteuern fristgerecht zu begleichen?
Mit diesem Gesuch können Sie Zahlungserleichterungen für ausstehende Gemeindesteuern beantragen. Wir machen Sie bei dieser Gelegenheit aber darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten von Zahlungsterminen Verzugszinsen zur Folge haben kann.

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