Pflicht zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Bekanntmachung

Pflicht zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Die Grundeigentümer oder –nutzer sind gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und, sofern notwendig, die Pflanzen gemäss abgebildeter Zeichnung aufzuschneiden.

Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission

Informationen

Datum
20. Oktober 2020
Herausgeber/-in
ALV-Kommission

Dokumente

Name
Info-Schreiben_Zuruckschneiden_Straucher_2017_mit_neuem_Logo.pdf (PDF, 173.57 kB) Download 0 Info-Schreiben_Zuruckschneiden_Straucher_2017_mit_neuem_Logo.pdf