Peter Jäggi, Professor Dr. jur. Dr. oec. h.c. (1909 - 1975)
Ein Leben für Recht, Staat und Kirche
Peter Jäggi war der einzige Sohn des Redaktors und Nationalrats August Jäggi-Büttiker. 1916 zogen seine Eltern nach Solothurn, wo er die Primarschule und einen Teil des Gymnasiums besuchte. Die Matura schloss er 1929 am Kollegium in Stans ab. Seine Hochschulstudien absolvierte er an den juristischen Fakultäten der Universitäten Fribourg, Berlin und Bern. In Fribourg doktorierte er 1933 mit einer Dissertation über die solothurnische Bürgergemeinde. Eng verbunden war er mit dem Schweizerischen Studentenverein und den Verbindungen Struthonia Stans, Berchtoldia und Fryburgia.
Nach bestandenem Staatsexamen als solothurnischer Fürsprecher und Notar trat er 1936 als juristischer Sekretär des Departementes des Innern in den kantonalen Staatsdienst in Solothurn. Aktiv war er in der jungkonservativen Bewegung und gehörte von 1941 bis 1942 dem Gemeinderat der Stadt Solothurn an. 1942 wurde Peter Jäggi als Bundesgerichtssekretär in die zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts gewählt.
Professor an der Universität Fribourg
Am 24. August 1945 wurde er vom Staatsrat des Kantons Fribourg als Ordinarius an den Lehrstuhl der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg berufen. Im akademischen Jahr 1953/54 amtete er als Dekan. Neben der Dozententätigkeit, wo er den ganzen Stoff des Privatrechts lehrte, arbeitete Peter Jäggi an der Herausgabe eines neuen Kommentars des Allgemeinen Teils des Oligationenrechts. Er galt ausserdem als Autorität auf dem Gebiete des schweizerischen Aktienrechts, des Wertpapierrechts, des Eherechts, des Persönlichkeitschutzes und des Sachenrechts. Von vielen Seiten, von Privaten und Behörden, wurde er um die Erstattung von Rechtsgutachten angegangen. In unzähligen Urteilen ist das Schweizerische Bundesgericht Professor Jäggi gefolgt. Zahlreich sind seine wissenschaftlichen Abhandlungen, Monographien und Beiträge in Festschriften.
Ehrendoktor
Peter Jäggi genoss als akademischer Lehrer, als Rechtswissenschafter und als Gutachter bei den Juristen des ganzen Landes grösste Hochachtung. Das wird auch durch die Tatsache belegt, dass er von 1961 bis 1965 den Schweizerischen Juristenverein präsidierte und Mitglied des Schweizerischen Wissenschaftsrates war. Für dieses Ansehen zeugt auch die ihm übertragene Funktion als Vizepräsident des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank. Im Jahre 1970 verlieh ihm die Hochschule St. Gallen die Würde eines Ehrendoktors der Wirtschaftswissenschaften "in dankbarer Anerkennung seiner wegweisenden, von einem hohen Ethos getragenen wissenschaftlichen und gesetzgebungspolitischen Arbeiten auf dem Gebiete des schweizerischen Privat- und Handelsrechts".
Kirchliches Engagement
Mit sachkundigen, kritischen und geistreichen Vorträgen und Publikationen analysierte er auch die Lage der Kirche und gab Impulse zu neuen Zielrichtungen. Er stellte sich auch als Moderator für die Diözesan-Synode 72 des Bistums Genf zur Verfügung. Mit unzähligen Beratungen, Gutachten, Aussprachen, Zeitungsartikeln hat er sich auch im kirchlichen Bereich engagiert. Sein ganzes Leben stand im Dienste der Lehre, der Forschung, von Fakultät und Universität, sowie von Familie, Staat, Gesellschaft und Kirche.
Quelle: Peter Jäggi, Reden und Schriften, Universitätsverlag Freiburg (Schweiz), 1980.
(Das Buch liegt im Fulenbacher Kulturraum auf).