Mieterwechsel

Meldung über den Zu- und Wegzug von Mietern.
Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet den Zu- und Wegzug von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Im Unterlassungsfalle können wir die fristgerechte Abrechnung der Strom- und Wasserbezüge leider nicht gewährleisten.

Verfahren

Wir nehmen Ihre Mitteilung entgegen und kontrollieren, ob sich die Person/en ab- bzw. anmelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.