Kleinspiele - Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Solothurn
Anlassgesuch schon ausgefüllt?
Wollen Sie an ihrem Anlass noch ein Kleinspiel, eine Tombola, eine Kleinlotterie oder ein Gewinnspiel durchführen. Dann informieren Sie sich über: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/arbeitsbedingungen/gewerbe/kleinspiele/ ob Ihre Vision bewilligungspflichtig ist oder nicht.
Ist Sie bewilligungspflichtig? Dann finden Sie ebenfalls über diesen Link die Gesuche welche beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden müssen.
Der Kanton und die Gemeinden sind nur für Kleinspiele zuständig. Kleinspiele sind Lotterien, Sportwetten und Pokerturniere, die weder automatisiert noch online durchgeführt werden. Ausserdem muss das Spiel vollständig im Kanton Solothurn durchgeführt werden.
Die kantonale Geldspielgesetzgebung unterscheidet bei den Lotterien zwischen der Tombola, der Lottoveranstaltung und den übrigen Kleinlotterien. An einer Tombola oder einer Lottoveranstaltung können nur Sachpreise gewonnen werden. Daher braucht ein Verein oder eine gemeinnützige Stiftung für die Durchführung einer Tombola oder einer Lottoveranstaltung in der Regel keine Bewilligung.
Aktionen
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Bereich Bauwesen | 062 917 10 16 | stefanie.bitterli@fulenbach.ch |
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