Heimatschein/Heimatausweis

Heimatschein
Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.
Bei Scheidung, Heirat oder Namensänderung muss auf Aufforderung der Gemeindekanzlei ein neuer Heimatschein bestellt werden.

Heimatausweis
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.