Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes und Erwachsenenschutzrechts per 01. Januar 2013 hat sich die Zuständigkeit bezüglich dem Handlungsfähigkeitszeugnis geändert. Während bis am 31. Dezember 2012 die jeweiligen Einwohnerkontrollen solche Handlungsfähigkeitszeugnisse ausgestellt hat, ist nun die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen dafür zuständig.

Sie können

  • schriftlich (auf Papier oder per E-Mail an die KESB gelangen)
  • oder unangemeldet am Schalter der KESB zu den Öffnungszeiten vorbeigehen.


Es muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden können.

Adresse:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen Amthausquai 23 / Postfach
4603 Olten
E-Mail: kesb-og@ddi.so.ch

Besten Dank für Ihr Verständnis.

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