Volksabstimmung vom 03.03.2024
Informationen
- Datum
- 3. März 2024
- Lokalität
- Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
- Kontakt
- Gemeindeverwaltung
Eidgenössische Vorlagen
Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Fulenbach angenommen.
- Beschreibung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente solle den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2'450 Franken auf 31'850 Franken und für Ehepaare um 3'675 Franken auf 47'775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen - auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzlich Einnahmen oder müsste Leistungen kürzen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
463
322
- Leer
- 1
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'318
- Stimmbeteiligung
- 59.6
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Fulenbach sehr deutlich abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
Die Initiative
Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt - allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80% der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
193
583
- Leer
- 6
- Stimmberechtigte
- 1'318
- Stimmbeteiligung
- 59.3
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Kantonale Vorlagen
SO SCHLANK. SO STARK. (1:85-Initiative)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Fulenbach sehr knapp abgelehnt.
- Beschreibung
Die Volksinitiative "SO SCHLANK. SO STARK." (1.85-Initiative) fordert, dass die Anzahl der Angestellten des Kantons Solothurn das Verhältnis eines oder einer Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohner/innen nicht überschreitet (1:85). Im Fall einer Überschreitung hat der Regierungsrat innert zwei Jahren den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Zukünftige Anpassungen der Verhältniszahl 1:85 sind in klar definierten Einzelfällen, wie der Übertragung von Aufgaben durch den Bund an den Kanton, möglich und durch den Kantonsrat zu beschliessen. Die Initiative verlangt, dass die kantonale Gesetzgebung entsprechend angepasst wird.
Das Initiativkomitee begründet das Begehren damit, dass die Zahl der staatlichen Stellen von 2010 bis 2020 von 2'864 auf 3'344 Vollzeitstellen und damit fast doppelt so stark wie die Solothurner Bevölkerung gewachsen sei. Neue Stellen würden stets weitere Begehrlichkeiten mit entsprechenden Folgekosten schaffen. Einmal geschaffene Stellen würden zudem kaum mehr aufgehoben. Die Zahl staatlicher Stellen sei somit an das Bevölkerungswachstum zu koppeln dies trage dazu bei, den Kanton langfristig gesund und stark zu halten.
- Formulierung
- Wollen Sie die Initiative "SO SCHLANK. SO STARK." (1:85-Initiative) vom 5. Mai 2023 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
341
365
- Leer
- 10
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'318
- Stimmbeteiligung
- 54.4
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative