Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und witterungsbedingten Arbeitsausfällen.
Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit versichert. Selbständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.
Beiträge
Der AHV-pflichtige Jahreslohn gilt auch für die ALV. Bis zu einem Jahreseinkommen von 148'200 Franken werden 2,2% des Lohnes je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt. Bei den Lohnbestandteilen über 142'801 Franken gilt ein reduzierter Beitragssatz von 1%.
Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Unabhängig vom Alter, Ausbildungs- und Unterhaltspflichten beträgt der Anspruch zwischen 75 bis maximal 520 Taggelder.
Zusätzlich können Leistungen für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung beantragt werden.
Gemeindearbeitsamt/RAV
Arbeitslose und stellensuchende Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben sich am besten noch während der laufenen Kündigungsfrist beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Olten anzumelden.
Das vormals für den Erstkontakt zuständige Gemeindearbeitsamt existiert seit dem 01. September 2018 nicht mehr.
RAV Olten
Solothurnerstrasse 121
4600 Olten
Tel.-Nr.: 032 627 96 96
E-Mail: rav@awa.so.ch
Name | Verantwortlich | Telefon |
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