Pflicht zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Bekanntmachung
Pflicht zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Grundeigentümer oder –nutzer sind gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und, sofern notwendig, die Pflanzen gemäss abgebildeter Zeichnung aufzuschneiden.
Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission
Informationen
- Datum
- 20. Oktober 2020
- Herausgeber/-in
- ALV-Kommission
Dokumente
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Info-Schreiben_Zuruckschneiden_Straucher_2017_mit_neuem_Logo.pdf (PDF, 173.57 kB) | Download | 0 | Info-Schreiben_Zuruckschneiden_Straucher_2017_mit_neuem_Logo.pdf |