Umzug innerhalb Fulenbach

Sie ziehen um? Haben Sie veranlasst, dass Ihr Stromzähler abgelesen wird? 

Wir wünschen Ihnen für den Umzug alles Gute.

Damit wir Sie in unserem Einwohner-, Steuer- und Stimmregister umtragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Umzug bei uns ummelden. Dies können Sie entweder persönlich am Schalter oder auf unserer Website im Online-Schalter erledigen. 


Wir benötigen für die Ummeldung von Ihnen:

  • Kopie Mietvertrag

Das Ummelden ist gratis.

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