AHV-Zweigstelle Hilfestellung bei der Anmeldung von AHV und EL
- Information und Beratung
- Entgegennahme von Eingaben und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
- Meldung von Mutationen
- Entgegennahme von Anmeldungen zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
Die AHV-Zweigstelle kümmert sich vor allem um die Leistungen der 1. Säule. Schwerpunkt der AHV-Zweigstelle sind die Ergänzungsleistungen. Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV/IV aus.
Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,
- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug),
- eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
- oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder
- während mind. 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
Die Ergänzungsleitungen werden durch die Kantone vergütet. Die Leistung kann in zwei Kategorien aufgeteilt werden:
- Jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Berechnung der Ergänzungsleistungen
Grundsätzlich entspricht die jährliche EL der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen. Unter www.ahv-iv.ch sind sämtliche Merkblätter zu den Ergänzungsleistungen und auch ein Formular zur provisorischen Berechnung der EL vorzufinden.
Formulare zu Sozialversicherungen
Sämtliche Formulare bezüglich Sozialversicherungen (Bsp. Anmeldung Altersrente, Nichterwerbstätige, Versicherungsausweis, Ergänzungsleistung etc.) sind direkt auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) vorzufinden.