Hundekennzeichnungskontrollgebühren
Die Hundekennzeichnungskontrollgebühr ist jährlich im April für Hunde, die älter als 3 Monate sind, zu entrichten. Sofern Sie Ihren Hund ordnungsgemäss in der AMICUS-Datenbank registriert haben, erhalten Sie für die Hundesteuer eine Rechnung.
Die Abgabegebühr beträgt 110 Franken.
Für vermisste, aufgefundene oder in Not geratene Tiere ist seit dem 01. Juli 2008 die Schweiz. Tiermeldezentrale www.stmz.ch zuständig!
- Tier vermisst 0900/357 358
- Tier gefunden 0848/357 358
- Tier in Not 0900/357 357
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Finanzen | 062 917 10 11 | joerg.nuetzi@fulenbach.ch |