Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Diese können Sie nach wie vor bei der Gemeindekanzlei beantragen.
Antragstellung
Das Antragsformular für die Identitätskarte muss auf der Gemeindekanzlei persönlich unterzeichnet werden.
Alle Antragssteller müssen ein den Vorschriften entsprechendes Passfoto mitbringen, welches nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (gilt auch für Säuglinge!).
Frist
Normalerweise erhalten Sie Ihre IDK innert 10 Arbeitstagen eingeschrieben per Post zugestellt - vorausgesetzt, Sie haben diese bei der Antragstellung bereits bezahlt.
Gültigkeit
- Kinder bis 18 Jahre gültig 5 Jahre
- Erwachsene ab 18 Jahren gültig 10 Jahre
Unterschrift
Bei minderjährigen oder bevormundeten Personen muss der gesetzliche Vertreter mitunterzeichnen. Ab dem 7. Altersjahr müssen die Kinder zusätzlich selbst unterschreiben.
Verlust
Falls Sie Ihre alte Identitätskarte verloren haben oder diese gestohlen wurde, müssen Sie bei der Polizei eine Verlustanzeige beantragen. Mit dieser können Sie anschliessend auf der Gemeindekanzlei einen neuen Ausweis beantragen. https://www.suisse-epolice.ch/#/home
Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Verluste rund um die Uhr elektronisch melden.
Alle Meldungen gehen automatisch an das zuständige Polizeikorps und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.
Gültigkeit
Jedes Land erlässt seine Einreisevorschriften autonom. Deshalb sind die ausländischen Botschaften und Konsulate in der Schweiz für die Auskunftserteilung zuständig. Machen Sie bei Ihren Anfragen genaue Angaben über die Art Ihrer Ausweise (Identitätskarte, provisorischer Pass, normaler Pass) und deren Gültigkeitsdauer. Sicherlich kann auch Ihr Reisebüro diese Fragen für Sie abklären:
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Administration | 062 917 10 10 | claudia.mueller@fulenbach.ch |