Generelle Informationen
Im Vorfeld zu den Wahlen + Abstimmungen können Sie sich unter https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen ausführlich über die jeweiligen Sachgeschäfte informieren.
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat Ihres Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus zur Abstimmung verlangt werden. Sie müssen das Dublikat (Kopie) persönlich beim Stimmregisterführer auf der Gemeindekanzlei abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und stecken Sie diesen in die Plastiklasche des Stimmcouverts, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Kleben Sie das Stimmcouvert jetzt zu.
- Sie können das verschlossene Couvert per Post schicken (bitte frankieren), es während den Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder in den entsprechend beschrifteten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss am Samstag vor der Wahl/Abstimmung bis spätestens 18.00 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen (Achtung: B-Post braucht mindestens 3-5 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Stimmcouvert benützt wird;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Stimmcouvert mehr als einen Stimm-/Wahlzettel enthält;
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist.
Auf der Website des Kantons Solothurn (https://so.ch/staatskanzlei/politische-rechte/) finden Sie ein Erklärungsvideo zum korrekten Ablauf Ihrer Stimmabgabe.