Volksabstimmung vom 09.02.2025

Informationen

Datum
9. Februar 2025
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
Kontakt
Gemeindeverwaltung

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»

Beschreibung

In Kürze

In den letzten Jahrzehnten hat die Schweiz in verschiedenen Umweltbereichen Fortschritte erzielt. Die natürlichen Ressourcen werden effizienter eingesetzt und der Pro-Kopf-Konsum der Schweizer Bevölkerung belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren. Dennoch werden natürliche Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft sowohl weltweit als auch in der Schweiz weiterhin stark beansprucht – oft so stark, dass sie sich nicht erholen können. Das kann sich negativ auf die Lebensbedingungen auswirken.

Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt ist. Dieses Ziel soll mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind. Die Initiative setzt eine Frist von zehn Jahren: Ab dann darf die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung die Grenzen der Belastbarkeit der Erde gemessen am Anteil der Schweiz an der Weltbevölkerung nicht mehr über­schreiten. Der Initiativtext lässt die genauen Massnahmen zur Umsetzung, wie Vorschriften, Verbote und Anreize für einen umweltverträglicheren Konsum, offen. Wegen der kurzen Frist dürften einschneidende Instrumente notwendig sein. 

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» annehmen ?
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Gesetzesinitiative "Mindestlohn-Initiative"

Beschreibung

Was will die Initiative?

Die Gesetzesinitiative «Mindestlohn-Initiative» verlangt die Erarbeitung eines Gesetzes für einen geregelten, kantonalen Mindestlohn.

Das Initiativbegehren lautet wie folgt:

1. Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.

2. Der Mindestlohn beträgt 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Ferien- und Feiertags- entschädigungen sind nicht einberechnet.

3. Die Ausnahmen sind festzulegen.

4. Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung  erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Dezemberindex 2022.

Die Gesetzesinitiative «Mindestlohn-Initiative» fordert in Form einer Anregung, dass ein kantonaler Mindestlohn fixiert werden soll. Dieser soll 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde be tragen. Hinzu sollen noch Ferien- und Feiertagsentschädigungen kommen. Zudem soll der Mindestlohn jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, sofern sich diese positiv entwickelt.

Die Mehrheit im Kantonsrat sowie der Regierungsrat empfehlen die Gesetzesinitiative aus den folgenden Gründen zur Ablehnung:

◆    Die bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung von Missbräuchen sind ausreichend.

◆    Die funktionierende Sozialpartnerschaft mit Kontrollinstrumenten ist einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuziehen.

◆    Unternehmen könnten in andere Kantone ohne Mindestlohnregelung abwandern.

◆    Nachteilige Auswirkungen wären auch bei der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen, Ferien jobs und Berufslehren nicht auszuschliessen.

◆    Es besteht das Risiko einer Zunahme der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft.

Die Minderheit im Kantonsrat empfiehlt die Gesetzesinitiative aus den folgenden Gründen zur Annahme:

◆    Mit der Einführung eines kantonalen Mindestlohnes würden die Arbeitnehmenden vor Dumpinglöhnen geschützt.

◆    Working Poor-Zustände könnten dadurch verhindert werden.

◆    Einzelne Kantone, die einen kantonalen Mindestlohn eingeführt haben, berichten über positive Erfahrungen.

◆    Ein kantonaler Mindestlohn unterstützt das verfassungsmässige Sozialziel, dass jeder seinen Unterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann.

◆    Ein Mindestlohn ist aus sozialpolitischen Gründen wichtig und kann die Sozialwerke entlasten.

Formulierung
Wollen Sie die Initiative "Mindestlohn-Initiative" vom 19. März 2024 annehmen?
Ebene
Kanton
Art
-

Totalrevision des Energiegesetzes (EnG SO)

Beschreibung

Was will die Totalrevision des Energiegesetzes?

In den vergangenen Jahren haben sich in der Energie- und Klimapolitik zahlreiche Veränderungen und neue Herausforderungen ergeben. Das über 30-jährige kantonale Energiegesetz genügt als Grundlage nicht mehr. Unter Einbezug von verschiedenen Interessensgruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft wurde deshalb zuerst das Fundament für die vorliegende Totalrevision des Energiegesetzes geschaffen. Dabei war es wichtig, dass nicht Verbote und Regeln im Vordergrund stehen sollen, sondern Fördermassnahmen. Die Finanzierung erfolgt auch weiterhin über einen Teilertrag aus der Gewässernutzung gemäss dem kantonalen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA). Ebenfalls beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Fördermassnahmen im Gebäudebereich, basierend auf der CO2-Abgabe. Mit dem überarbeiteten Gesetz wird eine vernünftige umwelt- und klimaschonende Energienutzung unterstützt, die möglichst auf Anreize und Förderung setzt.

Die Mehrheit im Kantonsrat sowie der Regierungsrat empfehlen ein JA zur Totalrevision des Energiegesetzes aus den folgenden Gründen:

◆    Für mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Das überarbeitete Energiegesetz fördert die erneuerbaren Energien und trägt damit zur Reduktion der Abhängigkeit von importierter Energie bei.

◆    Für mehr Sicherheit in der Energieversorgung: Neue Fördermassnahmen und Anreize dienen der Erhöhung der Versorgungssicherheit und damit der Wirtschaft und Bevölkerung des Kantons Solothurn.

◆    Für mehr Sauberkeit und Innovation in der Energieversorgung: Das Energiegesetz stärkt erneuerbare Energien, Fernwärmeverbünde, Biomasse-Heizkraftwerke, Biogasanlagen, Innovations förderung und die Anerkennung von Biogas. Es unterstützt damit die energie- und klima politischen Bestrebungen und eine saubere Energieversorgung.

◆    Für mehr Effizienz bei Gebäuden und Anlagen: Energetische Sanierungen werden wirksam unterstützt und Gebäude und Anlagen werden energieeffizienter. Zukünftige Neubauten leisten einen Beitrag zur Deckung des Eigenbedarfs. Bidirektionale Ladestationen für die E-Mobilität können unterstützt werden.

Die Minderheit im Kantonsrat empfiehlt ein NEIN zur Totalrevision des Energiegesetzes aus den folgenden Gründen:

◆    Wichtige Probleme wie beispielsweise der Investitionsbedarf bei den Netzinfrastrukturen, die Stromknappheit im Winter, die steigenden Strompreise oder die sinkenden Rückliefertarife sind nicht gelöst und trotzdem sollen nun neue Fördergelder bereitgestellt werden.

◆    Trotz erheblicher Investitionen in erneuerbare Energien wird die Winterlücke nicht geschlossen und die Kosten steigen weiter.

◆    Angesichts der Belastung der Finanzen ist die Höhe und der Umfang der Förderung ein grosses Fragezeichen.

◆    Der Fokus sollte vielmehr auf den Speicherbatterien als auf den PV-Anlagen liegen.

◆    Das Ziel, den CO2-Ausstoss bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren und gleichzeitig den Strombedarf zu senken, wird unerreichbar sein.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Totalrevision des Energiegesetztes (EnG SO)" vom 3. Juli 2024 annehmen?
Ebene
Kanton
Art
-