Volksabstimmung vom 22.09.2024

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Datum
22. September 2024
Lokalität
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus.
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Gemeindeverwaltung

Eidgenössische Vorlagen

Reform der beruflichen Vorsorge

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde ebenfalls deutlich abgelehnt.
Beschreibung

In Kürze

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträ­gen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenann­ten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassen­rente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künfti­gen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 25,00 %
126
Nein-Stimmen 75,00 %
378
Leer
3
Stimmberechtigte
1'306
Stimmbeteiligung
38.8
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Initiative wurde deutlich abgelehnt.
Beschreibung

In Kürze

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Land­schaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Land­schaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Arten­vielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnah­men zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative ver­langt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukultu­relles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,61 %
126
Nein-Stimmen 75,39 %
386
Stimmberechtigte
1'306
Stimmbeteiligung
39.2
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Anstellungsbehörde für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung: Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn (KV)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich angenommen.
Beschreibung

Diese Verfassungsänderung bezweckt, dass

◆    künftig der Regierungsrat die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber sowie ihre oder seine Stellvertretung anstellt und nicht mehr, wie bis anhin, der Kantonsrat diese Personen wählt; ◆    die Regelung in der Verfassung zur Stellung der Staatskanzlei der seit vielen Jahren gelebten Praxis angepasst wird.

Mit der Änderung von Artikel 75 und 83 der Verfassung des Kantons Solothurn wird ein Auftrag umgesetzt, den der Kantonsrat am 22. Juni 2021 erheblich erklärt hat.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Anstellungsbehörde für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung: Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn (KV)" vom 07. Mai 2024 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 65,80 %
304
Nein-Stimmen 34,20 %
158
Leer
9
Stimmberechtigte
1'306
Stimmbeteiligung
36.1
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn (KV); Solothurnische Gebäudeversicherung

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde deutlich angenommen.
Beschreibung
Die Verfassung des Kantons Solothurn enthält unter dem Titel «Versicherungswesen» in Artikel 99 Absatz 3 die Grundlage der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Gemäss dem neuen Gebäudeversicherungsgesetz soll die Gebäudeversicherung wie bisher im gesetzlichen Rahmen die von ihr zu erhebenden Prämien und Beiträge festlegen sowie Reglemente erlassen, die technischen Charakter haben oder rasch wechselnde Verhältnisse betreffen. Damit diese Kompetenz mit der Verfassung des Kantons Solothurn übereinstimmt, muss Artikel 99 der Verfassung angepasst werden. Die Erlasse der Gebäudeversicherung sollen dabei sinngemäss dem für die Verordnungen des Regierungsrates geltenden Vetorecht des Kantonsrates unterstehen.
Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn (KV)" (Solothurnische Gebäudeversicherung) vom 07. Mai 2024 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,32 %
311
Nein-Stimmen 32,68 %
151
Leer
10
Stimmberechtigte
1'306
Stimmbeteiligung
36.1
Ebene
Kanton
Art
-